VBEW - Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Webinar: Neustart Messstellenbetriebsgesetz

31.01.2024 (09:30 bis 13:00 Uhr)

Teilnahmegebühr pro Person: 170,- € zzgl. MwSt.

Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Zugangslink ca. eine Woche vor der Veranstaltung.


Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ aus dem Jahr 2016 sollte das Henne-Ei-Problem lösen, um ein deutsches Smart-Metering durchzusetzen. Jedoch wurde die Umsetzung dieses Gesetzes mit den beteiligten Behörden über die Markterklärung und über den Ausschuss „Gateway-Standardisierung“ zum rechtlichen und operativen Desaster. Da es für die aktuelle Bundesregierung nicht zielführend ist, diesen Weg weiterzugehen, ist über ein neues Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Neustart in Kraft gesetzt worden. Zwar werden mit diesem Gesetz noch nicht alle Hausaufgaben erledigt, um ein funktionierendes System eines smarten Netzbetriebes in der Niederspannung zu ermöglichen, aber es kommt erstmalig wieder Schwung in diese Großbaustelle der Energiewende. Damit sich die Bereiche der Unternehmen, deren Aufgaben von dem Gesetz, aber auch von allen damit verbundenen Neuregelungen wie die Ausgestaltung der §14a-Regeln des EnWG betroffen sind, so früh wie möglich auf die Änderungen vorbereiten können, werden in diesem Webinar die mit dem Reset verbundenen Konsequenzen diskutiert. Neben den technischen und den gesetzlichen Regeln werden auch die möglichen Wirkungen, für die damit verbundenen Geschäftsmodelle wie z.B. bidirektionales Laden oder dynamische Tarife besprochen.
Das Webinar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die sich mit allen Fragen rund um den intelligenten Messstellenbetrieb beschäftigen und aktuelle Informationen zum neuen MsbG erhalten wollen.

Anmeldeformular

Anmeldeschluss 1 Woche vor Seminartermin

Welche Personen möchten Sie für das Seminar anmelden?

Die Webinarunterlagen werden als pdf-Datei kostenlos an alle Teilnehmenden per E-Mail versandt.

Bitte beachten Sie: Bei einer Stornierung sechs bis zwei Wochen vor der Veranstaltung müssen wir Ihnen, aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl, 80 % des Gesamtbetrages in Rechnung stellen. Bei einer späteren Absage wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Vertretung durch eine andere Person aus Ihrem Unternehmen ist möglich. Sie erhalten ggf. weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen per Briefpost oder E-Mail (Widerspruch an vbew-gmbh@vbew.de).

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