Die Teilnehmenden erfahren, welche aktuellen Handlungserfordernisse sich für die Verträge der Energie- und Wasserversorgungsunternehmen (z.B. Lieferverträge, Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge sowie Messstellenverträge) durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergeben.
Neben den datenschutzrechtlichen Grundlagen wird die aktuelle Rechtsprechung beleuchtet.
Der EuGH hat einige Rechtsfragen entschieden. Doch deren Umsetzung wirft neue Fragen auf, für die es weiterer Hilfestellung bedarf, um am Ende auch diese neuen Pflichten praxisgerecht umzusetzen.
Den Teilnehmenden wird im Detail vermittelt, welche Fehler bei der Verwendung von Kunden-, Anschlussnehmer- und Anschlussnutzerdaten zu vermeiden sind, um Strafzahlungen und beliebten „Abmahnfallen“ zu entgehen. Hohe Bußgelder – im Einzelfall bis zu 35 Mio Euro für einen Verstoß gegen Anforderungen der DS-GVO – gilt es zu vermeiden.