Webinar: MaBiS-Hub verstehen: Inhalte und Ziele der BNetzA

17.03.2026 (09:30 bis 16:30 Uhr)

Teilnahmegebühr pro Person (Mitglied): 390,00 € zzgl. MwSt.

Teilnahmegebühr pro Person (Nichtmitglied): 540,00 € zzgl. MwSt.

Messstellenbetriebsgesetz und Datenschutz verlangen die Anonymisierung personenbezogener Daten insbesondere bei der Messung mit intelligenten Messsystemen (iMS). Lastgänge von Privatkunden („natürliche Personen“) müssen zukünftig zu Clustern von mindestens 5 Kunden gebündelt werden. Bisher kann der MSB bei Messung per iMS Lastgänge nur je Mess- und Marktlokation versenden. Dies muss spätestens bis 2030 geändert werden. Neben dem datenschutzrechtlichen Thema will die BNetzA das Bilanzierungsverfahren im Stromnetz grundlegend überarbeiten und weiterentwickeln.
Betroffen sind alle Messstellenbetreiber, alle Netzbetreiber, alle Lieferanten und alle Bilanzkreisverantwortlichen. Mit der Überarbeitung soll eine neue zentrale Organisation (Arbeitstitel „MaBiS-Hub“) geschaffen werden, die alle bilanzierungsrelevanten Datenprozesse in einem Haus bündeln soll. Die BNetzA hat dazu das Festlegungsverfahren „MaBiS-Hub“ (BK6-24-210) gestartet. Das Verfahren befindet sich in der zweiten Konsultation und soll Anfang 2026 abgeschlossen werden. Die Umsetzung ist bis Ende 2028 beabsichtigt.
Wir zeigen Ihnen den aktuellen Stand der Überlegungen aus der zweiten Konsultation.