Mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2025 hat sich die rechtliche Bewertung von Kundenanlagen vor dem Hintergrund des EnWG grundlegend verändert.
Für Bestandsanlagen hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung bis Ende 2028 beschlossen.
Für neue Anlagen bleibt eine Unsicherheit in der Anwendung, solange der Gesetzgeber keine umfassende Neuregelung getroffen hat.
Die Veranstaltung vermittelt auf der Grundlage der neuen BDEW-Anwendungshilfe zu Kundenanlagen das für Versorgungs-unternehmen erforderliche Wissen, welche Folgen für die Branche sich aus dieser neuen Rechtslage ableiten. Dazu werden die Teilnehmenden umfassend darin geschult, die vom Energierecht differenzierten Formen für Energieanlagen und die sich daraus ableitenden unterschiedlichen Folgen für ihre jeweilige Regulierung zu verstehen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltungen stehen sodann die Inhalte der höchstrichterlichen Entscheidungen, die Folgen für die Zukunft der Kundenlage sowie sich aus ihrer Privilegierung ergebenden Geschäftsmodelle.