Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024, C-293/23 verstößt die im deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelte „Kundenanlage“ gegen die Vorgaben der europäischen Energiebinnenmarktrichtlinie. Die Veranstaltung vermittelt das für Versorgungsunternehmen erforderliche Wissen, welche Folgen für die Branche sich aus dem Urteil ableiten. Dazu werden die Teilnehmenden umfassend darin geschult, die vom Energierecht differenzierten Formen für Energieanlagen und die sich daraus ableitenden unterschiedlichen Folgen für ihre jeweilige Regulierung zu verstehen. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen stehen sodann die Inhalte der EuGH-Entscheidung, die Folgen für die Zukunft der Kundenlage sowie sich aus ihrer Privilegierung ergebenden Geschäftsmodelle. Soweit entsprechende Erkenntnisse bereits vorliegen, wird in diesem Zusammenhang auch auf Folgeentscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie mögliche Reaktionen des Gesetzgebers eingegangen.
Als Teilnehmende erwarten wir Geschäftsführer*innen sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Netzwirtschaft, Regulierung und Vertrieb, die für Ihre Tätigkeit über fundierte Kenntnisse zum aktuellen Stand und zur Zukunft von Kundenanlagen verfügen sollten.