Bei Baumaßnahmen entstehen Abfälle, die auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß und schadlos verwerten oder zu beseitigen sind. Das gilt für Bodenaushub, das Abbruchmaterial bei Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen oder den Baustellenmisch- und Sonderabfall gleichermaßen. Seit dem 1. August 2023 regelt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) die Verwertung und den Einbau von sogenannten mineralischen Ersatzbaustoffen (Bodenmaterial, Bauschutt, Gleisschotter etc.) in technischen Bauwerken. Zeitgleich trat die die Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft. Diese regelt die Anforderungen an die Verwertung von Bodenmaterial in sogenannten bodenähnlichen Anwendungen. Noch im Laufe dieses Jahres soll die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft treten und zusammen mit dem bereits veröffentlichten LAGA – Merkblatt M 23 den Umgang mit asbesthaltigen Bauteilen und Bauabfällen bei Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bauwerken regeln.
Das Webinar vermittelt den Teilnehmern das für die betriebliche Praxis erforderliche Wissen zu den einschlägigen rechtlichen Grundlagen und Neuerungen für die praxisgerechte Handhabung entsorgungsrechtlicher und baurechtlicher Fragestellungen bei Baumaßnahmen bayerischer Versorger. Schließlich wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung zur Entsorgung von Bodenaushub und Bauabfällen im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauleistungen eingegangen.
Das Webinar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die im Versorgungsunternehmen mit Entsorgungsaufgaben bzw. mit der Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen betraut sind.