Die Teilnehmer erfahren, welche aktuellen Handlungserfordernisse sich für bestehende und neue Verträge der Energie- und Wasserversorgungsunternehmen (z.B. Lieferverträge, Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge sowie Messstellenverträge) durch die zwingend erforderliche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergeben. Neben den datenschutzrechtlichen Grundlagen, werden Detailfragen aus den neuen Prozessen und Anforderungen beleuchtet. 3 Jahre nach in Kraft treten der DS-GVO hat sich einiges „zurecht geruckelt“. Trotzdem gibt es nach wie vor Rechtsunsicherheit, für die es weiterer Hilfestellungen bedarf, mit denen sich die neuen Pflichten praxisgerecht umsetzen lassen. Den Teilnehmern wird im Detail vermittelt, welche Fehler bei der Verwendung von Kunden-, Anschlussnehmer- und Anschlussnutzerdaten zu vermeiden sind, um Strafzahlungen und beliebten „Abmahnfallen“ zu entgehen. Hohe Bußgelder – im Einzelfall bis zu 35 Mio Euro für einen Verstoß gegen Beschäftigtendatenschutz – gilt es zu vermeiden.
Als Teilnehmer erwarten wir Geschäftsführer sowie Fach- und Führungskräfte, die im Versorgungsunternehmen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten und umzusetzen haben.