Der Lieferantenwechsel in 24 Stunden steht vor der Haustür! Nach dem die Festlegungen für die Marktkommunikation zum 01.10.2023 neu festgelegt wurden und die Umsetzungsphase der neuen AS4-Kommunikation noch nicht überall abgeschlossen ist, bereitet die Bundesnetzagentur (BNetzA) den nächsten großen Veränderungsschritt vor: Die 24-Stunden-Marktkommunikation. Durch den Abschied von der E-Mail-Kommunikation und durch die Einführung neuer sog. API-Schnittstellen soll künftig der gesamte Lieferantenwechsel von der Anmeldung über die Abmeldeanfrage bis hin zur Bestätigung an einem Vormittag abgewickelt werden. Dies entspricht der Vorgabe der Vierten EU-Binnenmarktrichtlinie.
Über den Beschluss BK6-22-024 werden die verschiedenen neuen Regeln für den schnellen Lieferantenwechsel, die zugehörigen Messstellenbetreiber-Prozesse und die Konsequenzen für Stammdatenhaltung und Bilanzierung für den Strombereich geregelt. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für die Umsetzung der Prozesse zur statischen und später zur dynamischen Regelung von steuerbaren Verbrauchern per Gateways zur Leistungsbegrenzung in der Niederspannung (Umsetzung §14a EnWG) auf Hochtouren. Alles zusammen wird für viele Unternehmen zu sehr großen Herausforderungen führen, weshalb parallel eine optionale zentrale Kundenwechselplattform entwickelt werden soll.
Um die Entwicklungen verstehen und vorbereiten zu können, werden in diesem Webinar die Grundlagen dieser künftigen Marktkommunikation dargestellt, mit der Mako 2022/2023 abgeglichen und ausführlich diskutiert. Andererseits werden die möglichen Wirkungen dieser Vorgaben auf den Erdgasbereich beleuchtet. Das Webinar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die sich mit der Umsetzung der „Geschäftsprozesse Energie“ auseinandersetzen.