VBEW - Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Webinar: Abfall-/Entsorgungsrecht bei Baumaßnahmen der Versorger

15.11.2023 (09:30 bis 16:30 Uhr)

Teilnahmegebühr pro Person: 320,- € zzgl. MwSt.

Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Zugangslink ca. eine Woche vor der Veranstaltung.


Bei Baumaßnahmen entstehen Abfälle, die auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß und schadlos verwerten oder zu beseitigen sind. Das gilt für Bodenaushub, das Abbruchmaterial bei Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen oder den Baustellenmisch- und Sonderabfall gleichermaßen. Am 1. August 2023 wird mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) die Verwertung und der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (Bodenmaterial, Bauschutt, Gleisschotter etc.) komplett neu geregelt. Zugleich tritt für die Verwertung von Bodenmaterial in sog bodenähnlichen Anwendungen die Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft. Ebenfalls in diesem Jahr treten neue Vorschriften für den Umgang mit asbesthaltigen Bauabfällen bei Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bauwerken in Kraft.
Das Webinar vermittelt den Teilnehmern das für die betriebliche Praxis erforderliche Wissen zu den einschlägigen rechtlichen Grundlagen und Neuerungen für die praxisgerechte Handhabung entsorgungsrechtlicher und baurechtlicher Fragestellungen bei Baumaßnahmen bayerischer Versorger. Schließlich wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung zur Entsorgung von Bodenaushub und Bauabfällen im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauleistungen eingegangen.
Das Webinar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die im Versorgungsunternehmen mit Entsorgungsaufgaben bzw. mit der Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen betraut sind.

Anmeldeformular

Anmeldeschluss 1 Woche vor Seminartermin

Welche Personen möchten Sie für das Seminar anmelden?

Die Webinarunterlagen werden als pdf-Datei kostenlos an alle Teilnehmenden per E-Mail versandt.

Bitte beachten Sie: Bei einer Stornierung sechs bis zwei Wochen vor der Veranstaltung müssen wir Ihnen, aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl, 80 % des Gesamtbetrages in Rechnung stellen. Bei einer späteren Absage wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Vertretung durch eine andere Person aus Ihrem Unternehmen ist möglich. Sie erhalten ggf. weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen per Briefpost oder E-Mail (Widerspruch an vbew-gmbh@vbew.de).

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